
| Mo, Di, Do | 8.30 Uhr - 18 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 Uhr - 16 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 14 Uhr |
Der Impfstoff muss vor dem Verimpfen zubereitet werden und zwar jeweils in Portionen zu 10 Impfdosen, die innerhalb von 24 Stunden verbraucht werden müssen.
Um keinen Impfstoff unnötig verwerfen zu müssen und unsere übliche Terminsprechstunde nicht durcheinander zu bringen, bieten wir feste Impfsprechstunden an. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir um Ihre Mitarbeit:
Impfsprechstunde: | Dienstag ganztags |
Für die ausschließliche Impfung gegen die neue Influenza benötigen Sie keinen Termin.
Bringen Sie die Einverständniserklärung mit zur Impfsprechstunde.
Wenn Sie sich ausschließlich gegen die "Schweinegrippe" impfen lassen wollen ohne dass ein zusätzlicher Beratungsbedarf besteht, wird die Impfung unabhängig von Ihrer Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) über einen speziell für diese Impfung angelegten Staatsfond finanziert (Ihr Arzt erhält für die Impfung 5,50€ pro Impfung).
Dann benötigen wir nur den Willkommensbogen und die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung.
Bei einer zusätzlichen Beratung wie z.B.
benötigen wir bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse Ihre Versichertenkarte sowie 10,-€ Praixsgebühr oder eine Überweisung von einem Facharzt. Bei Versicherten der privaten Krankenkasse benötigen wir Ihre persönlichen Angaben und Ihre Einwilligung zur Privatliquidation (übliches Verfahren).
Bei darüber hinaus gehenden Fragen an Ihren Arzt vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Nach der Registrierung am Empfang legen Sie die Einverständniserklärung dem Arzt vor. Er wird Sie untersuchen und befragen. Die Impfung erfolgt in den Oberarm. Sie erhalten eine spezielle Impfkarte. Die Impfung wird nicht in Ihr übliches Impfbuch eingetragen.
Nach der Impfung sind Sie wieder voll einsatzbereit. Vermeiden Sie extreme körperliche Belastungen (z.B. Sportwettkämpfe).
Unterstützen Sie Ihr Immunsystem mit vernünftigem Gesundheitsverhalten wie gesunde Ernährung, ausreichend Schlaf und Entspannung.
Sollten Sie nach der Impfung an einem grippalen Infekt (Schnupfen, Husten, Gliederschmerzen etc.) erkranken, liegt in den meisten Fällen eine parallele Ansteckung mit einem Erkältungsvirus vor.
Bitte stellen Sie sich bei ungewöhnlichen Nebenwirkungen in der Praxis vor.