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Nach langen Diskussionen mit unzähligen, teilweise sehr verwirrenden Medienbeiträgen zur Neuen Influenza A (H1N1) startet nun die Impfkampagne gegen die sogenannte „Schweinegrippe“.
Basierend auf offiziellen Stellungnahmen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut, sowie des für uns zuständigen Gesundheitsamtes Berlin möchten wir Sie über die aktuelle Situation und Empfehlungen zu einer Impfung gegen die „Schweinegrippe“ informieren.
Die sogenannte „Schweinegrippe“ ist erstmals im Frühjahr 2009 aufgetreten und hat sich seither rasch verbreitet. Trotz der bisher mehrheitlich leichten Krankheitsverläufe besteht die Möglichkeit, dass es während der Herbst-/Wintersaison 2009/2010 zu einer weiteren Ausbreitung der Neuen Grippe (H1N1) mit möglicherweise schwerwiegenderen Verläufen kommt. Genaue Vorhersagen sind hierzu naturgemäß nicht möglich, es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass eine Impfung schützen kann.
Sämtliche offiziellen Empfehlungen zu einer Impfung gegen die Neue Grippe (H1N1) sind, so die STIKO, in einer „außerordentlichen und bislang einmaligen Situation“ entstanden. Das bedeutet, dass sämtliche Empfehlungen im weiteren Verlauf ständig neu überprüft und ggf. weiter angepasst werden müssen. Als zugelassene Impfpraxis orientieren wir uns an den jeweils aktuellen offiziellen Stellungnahmen.
Grundsätzlich können alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfung profitieren. Die anfangs festgelegte Priorisierung in Bevölkerungsgruppen wurde inzwischen aufgehoben, so dass sich ab sofort jeder impfen lassen kann.
Für die folgenden Gruppen wurde spezielle Informationsflyer verfasst, die Sie hier herunterladen können:
Im Prinzip kann jeder in unserer Praxis geimpft werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch Schwangere, sowie Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren. Dies hängt mit der aktuellen Datenlage über den zur Verfügung stehenden Impfstoff und den momentanen Einschränkungen in der Erfahrung über Impfungen in diesen Gruppen zusammen. Zur speziellen Beratung seien Schwangere daher an den behandelnden Frauenarzt, Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren an den zuständigen Kinderarzt verwiesen.
Vom Berliner Senat werden seit dem 3. Dezember 09 keine Einschränkungen mehr gemacht, so dass sich jeder impfen lassen kann.
Bezüglich der Häufigkeit der erforderlichen Impfungen steht eine Empfehlung der STIKO noch aus, diese ist aber in Kürze zu erwarten. Das Gesundheitsamt Berlin hat aktuell nur eine einzige Impfung empfohlen. Für Erwachsene zwischen 18 und 60 Jahren sollte dies ausreichend sein. Bei Erwachsenen über 60 Jahren ist voraussichtlich eine zweite Impfung erforderlich, die innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Impfung erfolgen kann – hier bleiben jedoch zunächst noch weitere offizielle Stellungnahmen abzuwarten, über die wir Sie dann informieren werden.
Über Sicherheit und Verträglichkeit des Impfstoffes gegen die Neue Grippe (H1N1) wurde in der Vergangenheit viel diskutiert. Es ist klar, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ergebnisse über Impfungen an großen Patientengruppen vorliegen können. Da der in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehende Impfstoff Pandemrix® der Firma GlaxoSmithKline (gsk) jedoch auf der Basis eines sogenannten „Musterimpfstoffs“ entwickelt wurde, weisen die vorliegenden Daten darauf hin, dass eine besondere Nebenwirkungsrate nicht zu erwarten ist.
Da der Impfstoff gegen die „Schweinegrippe“ anders aufgebaut ist als zum Beispiel der gegen die saisonale Grippe, ist prinzipiell zwar häufiger mit Nebenwirkungen zu rechnen, die nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch als unbedenklich eingestuft werden. Solche können sein: Kopf- und Gelenkschmerzen, Verhärtungen und Schmerzen im Bereich der Injektionsstelle, Fieber und Mattigkeit. Seltener sind vorübergehende Schlafstörungen, Durchfall, Übelkeit oder Juckreiz.
Der Impfstoff Pandemrix® darf nicht angewendet werden, wenn es früher einmal zu lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen auf Eier- oder Hühnerprotein oder andere der Inhaltsstoffe (z.B. Gentamicinsulfat) gekommen ist. Des weiteren darf Pandemrix® nicht angewendet werden bei Schwangeren im ersten Trimenon und bei Säuglingen unter 6 Monaten.
Die Impfempfehlungen bezüglich der saisonalen Grippe, gegen die Sie sich im Rahmen der herkömmlichen Grippeschutzimpfung (die jährlich im Herbst oder Winter durchgeführt wird) schützen können, bleiben unverändert wirksam. Da der herkömmliche Grippeimpfschutz nicht gegen die „Schweinegrippe“ wirksam ist und der „Schweinegrippe-Impfstoff“ nicht vor der saisonalen Grippe schützt, werden bei bestehender Indikation beide Impfungen parallel empfohlen. Bei entsprechendem Risikoprofil (chronische Erkrankung, Alter über 60 Jahre) sollten Sie sich auch gegen die durch Pneumokokken hervorgerufene Lungenentzündung schützen.
Da der Impfstoff in Portionen von jeweils 10 Dosen frisch zubereitet und dann zügig verbraucht werden muss, ist eine verbindliche Anmeldung in unserer Praxis unerlässlich. Sie erhalten dann einen festen Termin. Vor der Impfung müssen Sie einen Aufklärungsbogen unterschreiben. Diesen werden wir in Kürze auf unserer Homepage zum Runterladen bereitstellen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen bzw. weiterem Beratungswunsch gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dann einen Termin mit uns.
Ein vollständiger Impfschutz hat sich ca. 2 Wochen nach der Impfung aufgebaut.
Wie bei allen Impfungen sind mit lokalen Reaktionen (Rötung, Verhärtung, Schmerz an der Einstichstelle) und leichten Allgemeinbeschwerden (Gliederschmerzen, Schwindel, Frieren, Müdigkeit) auch nach der Impfung gegen die neue Influenza zu rechnen.
Die Einverständniserklärung zählt die zu erwartenden Nebenwirkungen im Einzelnen auf. Nach den ersten Impferfahrungen auch im europäischen Ausland wird die Impfung gut vertragen.